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   LG Paderborn, 13.01.2022 - 5 T 217/21   

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LG Paderborn, 13.01.2022 - 5 T 217/21 (https://dejure.org/2022,28718)
LG Paderborn, Entscheidung vom 13.01.2022 - 5 T 217/21 (https://dejure.org/2022,28718)
LG Paderborn, Entscheidung vom 13. Januar 2022 - 5 T 217/21 (https://dejure.org/2022,28718)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.11.2019 - XIII ZB 5/19

    Verlängerung der Sicherungshaft aufgrund des Verhaltens des Betroffenen;

    Auszug aus LG Paderborn, 13.01.2022 - 5 T 217/21
    Sind diese Anforderungen nicht erfüllt, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (BGH, Beschluss vom 12.11.2019 - XIII ZB 5/19 -, Rn. 8, juris).

    Es ist ebenfalls darzustellen, ob diese Voraussetzungen im konkreten Fall vorliegen (BGH, Beschluss vom 12.11.2019 - XIII ZB 5/19 -, Rn. 10, juris).

  • BGH, 15.12.2011 - V ZB 302/10

    Möglichkeit der Durchbrechung der formellen Rechtskraft von Entscheidungen über

    Auszug aus LG Paderborn, 13.01.2022 - 5 T 217/21
    Die Zurückweisung eines Aufhebungsantrags nach § 426 Abs. 2 S. 1 FamFG verletzt den Betroffenen auch dann in seinen Rechten, wenn seit der Haftanordnung zwar keine neuen Umstände eingetreten sind, die Haft oder deren Verlängerung aber nicht hätten angeordnet werden dürfen (vgl. statt vieler: BGH, Beschluss vom 15.12.2011 - V ZB 302/10 -, Rn. 13, juris).

    Die für die richterliche Prüfung des Antrags wesentlichen Punkte müssen dazu in der Antragsbegründung angesprochen werden (BGH, Beschluss vom 15.12.2011 - V ZB 302/10 -, Rn. 14 f., juris).

  • BGH, 19.05.2020 - XIII ZB 86/19

    Wirkung der Heilung von Mängeln des Haftantrags auch im Haftaufhebungsverfahren

    Auszug aus LG Paderborn, 13.01.2022 - 5 T 217/21
    Er war, wie nach § 429 Abs. 2 FamFG erforderlich, bereits im ersten Rechtszug beteiligt, weil er, was trotz der noch laufenden Beschwerdefrist möglich und von dem Beteiligten zu 2) als Vertrauensperson auch so beabsichtigt war, den Haftaufhebungsantrag vor dem Amtsgericht gestellt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 19.05.2020 - XIII ZB 86/19 -, Rn. 6, juris).

    Einem so begründeten Antrag steht die Rechtskraft der Entscheidung nicht entgegen, soweit die Aufhebung nicht für einen vor dem Eintritt der Rechtskraft und vor dem Eingang des Aufhebungsantrags bei dem Amtsgericht liegenden Zeitraum beantragt wird (BGH, Beschluss vom 19.05.2020 - XIII ZB 86/19 -, Rn. 8, juris).

  • BGH, 30.08.2012 - V ZB 47/12

    Rechtmäßigkeit der Haftverlängerung bei Fehlen eines zulässigen

    Auszug aus LG Paderborn, 13.01.2022 - 5 T 217/21
    Da die Abschiebungshaft nur zur Sicherung der Abschiebung zulässig ist, nicht aber als Beugehaft angeordnet oder aufrechterhalten werden darf, kommt auch in einem solchen Fall eine Haftanordnung nur um den Zeitraum in Betracht, der für die - dem Beschleunigungsgebot unterliegende - Vorbereitung und Durchführung der Abschiebung erforderlich ist (vgl.: BGH, Beschluss vom 30.08.2012 - V ZB 47/12 -, Rn. 9, juris, zum Verlängerungsantrag).
  • BGH, 24.09.2015 - V ZB 3/15

    Abschiebungshaftsache: Fortsetzungsfeststellungsantrag hinsichtlich der

    Auszug aus LG Paderborn, 13.01.2022 - 5 T 217/21
    Denn unter dem Blickwinkel effektiven Rechtsschutzes ist es unerheblich, in welchem Stadium des Verfahrens sich die angegriffene Entscheidung in der Hauptsache erledigt (BGH, Beschluss vom 24.09.2015 - V ZB 3/15 -, Rn. 8, juris).
  • BGH, 26.05.2011 - V ZB 318/10

    Erstreckung der Bindungswirkung einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs auf

    Auszug aus LG Paderborn, 13.01.2022 - 5 T 217/21
    Dann ist die Feststellung auf den Zeitraum ab Eingang des Haftaufhebungsantrags bei dem Amtsgericht beschränkt (vgl.: BGH, Beschluss vom 26.05.2011 - V ZB 318/10 -, Rn. 16, juris).
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